27.06.2025
Der Bundestag hat heute in namentlicher Abstimmung dem „Entwurf eines Gesetzes zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten“ für einen Zeitraum von zwei Jahren zugestimmt.
Neben der Absurdität, einen legalen und geregelten Zugangsweg zu schließen um gegen „irreguläre Migration“ vorzugehen - ist in dem Gesetzentwurf (anders als bei der Aussetzung zwischen 2016 und 2018) keine Übergangsregelung für Personen vorgesehen, die bereits einen entsprechenden Antrag gestellt haben und sich derzeit schon/noch im Verfahren befinden. Hieran hat auch die Sachverständigenanhörung vorgestern im Bundestagsinnenausschuss nichts mehr geändert.
PRO ASYL hat sich dankenswerter Weise unmittelbar nach dem familien- und integrationsfeindlichen Beschluss des Deutschen Bundestages in der hier verlinkten Pressemitteilung „Gesetzlich beschlossenes Leid“ zu Wort gemeldet. Zitat: „Heute hat der Bundestag nicht nur ein Gesetz verabschiedet – er hat Tausenden Menschen bewusst weitere Jahre Trennung und Leid auferlegt (…) Das ist kein politischer Kompromiss, das ist ein Bruch mit humanitären Werten und dem Grundrecht auf Familie sowie eine Missachtung des Kindeswohls. Die Maßnahme betrifft insbesondere Frauen und Kinder, denen ein weiterer sicherer Fluchtweg genommen wird – viele werden sich alternativ auf lebensgefährliche Fluchtrouten begeben.“